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Autohaus Ries ein
Geschäftsbereich der Firma Autohaus Ries
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Unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den Verkauf von gebrauchten und neuen Ersatzteilen und
Aggregaten.
- Verkaufsbedingungen Teile –
I. Vertragsgegenstand
1. Die Verkaufsbedingungen Teile gelten
sowohl für neue als auch gebrauchte Teile.
2. Mündliche Nebenabreden bestehen
nicht.
II. Preise
1. Der Preis des Kaufgegenstandes
versteht sich ab dem Firmensitz
des Verkäufers, das den Kaufgegenstand liefert (Kaufpreis). Ist
der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts,
ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein
Unternehmer, der bei Abschluss des Kaufvertrages in Ausübung
seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit
handelt, ändert sich der Kaufpreis im gleichen Verhältnis
wie sich die (Listen-)Preise zuzüglich Umsatzsteuer bis zum Tag
der Lieferung verändern. Verpackung und Versendung sowie
sonstige vereinbarte Nebenleistungen, insbesondere
Transportversicherung, werden zusätzlich berechnet.
2.
Spezialverpackungen werden zu den vom Verkäufer jeweils generell
für die einzelnen Verpackungsmittel festgesetzten
Rücknahmepreisen zurückgenommen.
III. Zahlung
1. Der Kaufpreis und Preise für
Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und
Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung
fällig.
2. Gegen die Ansprüche des
Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die
Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein
rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht
kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen
aus dem Kaufvertrag beruht.
IV. Lieferung und Lieferverzug
1. Höhere Gewalt oder beim
Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen,
die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend
daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder
innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die
vereinbarten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese
Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen
entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als
vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
2. Konstruktions- und Formänderungen,
Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs
seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit
vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter
Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den
Käufer zumutbar sind. Sofern der Verkäufer oder der
Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten
Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein
hieraus keine Rechte abgeleitet werden.
V. Eigentumsvorbehalt
1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum
Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages
zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer
eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein
öffentlichrechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer,
der bei Abschluss des Kaufvertrages in Ausübung seiner
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit
handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für
Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der
laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im
Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. Auf Verlangen des
Käufers ist der Verkäufer nach seiner Wahl für Teile
des Kaufgegenstandes zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt insoweit
verpflichtet, als der Wert des Kaufgegenstandes sämtliche mit
dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen um 20%
übersteigt und für die übrigen Forderungen aus der
laufenden Geschäftsbeziehung anderweitig eine angemessene
Sicherung besteht.
2. Solange der Eigentumsvorbehalt
besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder
verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.
VI. Sachmangel
1.
a) Ansprüche des Käufers
wegen Sachmängeln neuer Teile von Personenkraftwagen verjähren
entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab
Ablieferung des Kaufgegenstandes, soweit nicht in den folgenden
Absätzen etwas anderes vereinbart wird. Für Neuteile von
Transportern gilt unabhängig von der Zulassungsart ebenfalls
eine Verjährungsfrist von zwei Jahren ab Ablieferung des
Kaufgegenstandes. Ist der Käufer eine juristische Person des
öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des
Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit handelt, verjähren
Sachmängelansprüche jedoch in einem Jahr, Ansprüche
auf die Beseitigung des Mangels nach den technischen Erfordernissen
durch Ersatz oder Instandsetzung fehlerhafter Teile ohne Berechnung
der dazu erforderlichen Arbeits- und Materialkosten in zwei Jahren ab
Lieferung des Kaufgegenstandes. Ansprüche des Käufers wegen
Sachmängeln neuer Teile von Lastkraftwagen verjähren in
einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes, wenn der Käufer
eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer
ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit
handelt. Bei anderen Käufern (Verbraucher) verjähren
Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln in zwei Jahren
ab Ablieferung des
Kaufgegenstandes.
b) Ansprüche des Käufers
wegen Sachmängeln von gebrauchten Teilen verjähren in sechs
Monaten ab Ablieferung des Kaufgegenstandes, wenn der Käufer
eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer
ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit
handelt. Bei anderen Käufern (Verbraucher) verjähren
Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln in einem Jahr
ab Ablieferung des Kaufgegenstandes.
c) Weitergehende Ansprüche bleiben
unberührt, soweit der Verkäufer aufgrund Gesetz zwingend
haftet oder etwas anderes vereinbart wird, insbesondere im Falle der
Übernahme einer Garantie.
2. Soll eine Mängelbeseitigung
durchgeführt werden, gilt Folgendes:
a).Bei mündlichen Anzeigen von
Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung
über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.
b) Für die zur Mängelbeseitigung
eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der
Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche
aufgrund des Kaufvertrages geltend machen.
c) Ersetzte Teile werden Eigentum des
Verkäufers.
VII. Haftung
1. Hat der Verkäufer aufgrund der
gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für
einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht
wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung
besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa
solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt
und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der
Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die
Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen
Schaden begrenzt. Soweit der Schaden durch e ine vom Käufer für
den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen
Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für
etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z.B. höhere
Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur
Schadensregulierung durch die Versicherung. Ist der Käufer eine
juristische Person des öffentlichen Rechts, ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer,
der bei der Auftragserteilung in Ausübung seiner gewerblichen
oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, und
werden nach Ablauf eines Jahres nach Ablieferung des
Auftragsgegenstandes Schadensersatzansprüche wegen Sachmängeln
geltend gemacht, gilt folgendes: Die vorstehende Haftungsbegrenzung
gilt auch für einen Schaden, der grob fahrlässig verursacht
wurde, nicht aber bei grob fahrlässiger
Verursachung durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte
des Verkäufers, ferner nicht für einen grob fahrlässig
verursachten Schaden, der durch eine vom Käufer für den
betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung abgedeckt ist.
2. Unabhängig von einem
Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des
Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der
Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach
dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
3. Der Verkäufer ist auch für
die während des Verzugs durch Zufall eintretende Unmöglichkeit
der Lieferung verantwortlich, es sei denn, dass der Schaden auch bei
rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
4. Die Haftungsbeschränkungen
dieses Abschnitts gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper
oder Gesundheit.
VIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand
und anwendbares Recht
1. Erfüllungsort ist das
Firmensitz des Verkäufers,
die den Kaufgegenstand ausliefert.
2. Für sämtliche
gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der
Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel-
und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand
Würzburg.
3. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn
der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach
Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des
Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als
Gerichtsstand.
4. Das Übereinkommen der Vereinten
Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den
internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.
VIII. Rücksendungen
1. Unfreie Sendungen können
nicht angenommen werden. Der Rücksendung muß eine Kopie
der Rechnung und gegebenenfalls eine Fehlerbeschreibung beigefügt
werden.
2. Ergibt die Überprüfung
eines reklamierten Artikels, dass der vom Kunden geltend gemachte
Fehler oder Schaden nicht vorliegt, sondern dass der Artikel mangel-
und fehlerfrei ist, ist der Verkäufer berechtigt, dem Kunden die
Prüfkosten gegen Zahlung einer Pauschale in Höhe von €
30,00 inkl. MwSt. pro Überprüfung in Rechnung zu stellen.
Dies gilt ebenfalls für nicht beim Verkäufer erworbene
Ware. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren Aufwandes, dem
Verkäufer der Nachweis eines höheren Aufwandes vorbehalten.
Zusätzlich hat in diesem Fall der Kunde die Versandspesen zu
zahlen. Prüfkosten und Versandspesen werden gegen Vorkasse
(Banküberweisung) erhoben.
IX. Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung
innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.
B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf
überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen.
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch
nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der
wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der
ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer
Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in
Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer
Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in
Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist
genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
Firma Autohaus Ries
Marco Ries
Prinz-Ludwig-Straße 6
97264 Helmstadt
Per E-Mail: info@kfz-ries.de
Per Fax: +49 (0) 9369/984991
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind
die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und
ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie
uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in
verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie
uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von
Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache
ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im
Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen
ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße
Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen
Sie keinen Wertersatz leisten.
Paketversandfähige Sachen sind auf
unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der
Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten
entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen
Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem
höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht
die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung
erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie
kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen
abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen
innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für
Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache,
für uns mit deren Empfang.
X. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne
Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser allgemeinen Geschäfts-
und Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. Teilen solcher
Bestimmungen unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen
treten die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen.
Stand: 30.06.2007
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